Die Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. (Umstellung ist in Planung!)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Lohr a.Main. (www.vgem-lohr.de)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit Barrierefreiheit vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Inhalte unserer Website sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßiger Aufwand.
Barrierefreie Alternativen sind das Bayernportal welches über unserer Internetseite zu erreichen ist.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. Juni 2023 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter poststelle@vgem-lohr.bayern.de.
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
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